Local Initiatives:

  1. Flüchtlingshilfe Liechtenstein: Die Flüchtlingshilfe Liechtenstein steht ein für den Schutz von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen, für Respekt, Offenheit und Toleranz gegenüber Menschen, die in Liechtenstein um Aufnahme ersuchen. Sie setzen sich ein für die Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte und die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention

  2. Ausländer- und Passamt (APA). Mit Hilfe des Asylverfahrens wird in Liechtenstein festgestellt, wer aufgrund von Verfolgung im Herkunftsland als Flüchtling anzuerkennen ist oder aber aus humanitären Gründen nicht dorthin zurückkehren kann und daher in Liechtenstein bleiben darf. Für das Asylverfahren ist das Ausländer- und Passamt (APA) zuständig. Asylanträge werden von der Regierung und auf Beschwerde hin vom Verwaltungs- und vom Staatsgerichtshof entschieden.

    Asylverfahren:

    In einem ersten Schritt findet beim APA die Befragung zu Person und Reiseweg statt, bei der über das EURODAC Fingerabdrucksystem geprüft wird, ob die betroffene Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat. Gibt es einen oder mehrere Treffer, wird das Dublin-Verfahren eingeleitet.

    Ist Liechtenstein zuständig, prüft das APA in einer oder mehreren Befragungen, ob die Asylgründe glaubhaft sind und – falls dies zutrifft – ob die Flüchtlingseigenschaft gemäss Asylgesetz erfüllt ist. Durch die Befragung des Asylsuchenden sollen die für die Entscheidung über das Asylgesuch relevanten Tatsachen bzw. die Glaubwürdigkeit ihres Vorliegens festgestellt werden. Alle Asylbefragungen werden mithilfe eines Dolmetschers in der Muttersprache des Asylsuchenden und in Anwesenheit einer Hilfswerkvertretung geführt. Asylsuchende sind dabei verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken und müssen ihre Identität offen legen, entsprechende Dokumente abgeben, relevante Asylgründe angeben, allfällige Beweismittel bezeichnen und einreichen und bei der Erhebung der biometrischen Daten mitwirken.

    Das APA trifft während des Asylverfahrens die für die Asylentscheidung notwendigen Abklärungen zur Feststellung des Sachverhaltes. Die Regierung trifft schliesslich eine Entscheidung über das Asylgesuch. Erkennt sie die Flüchtlingseigenschaft an, erhält die betroffene Person in Liechtenstein Asyl und somit eine Aufenthaltsbewilligung. Lehnt die Regierung das Asylgesuch ab oder wird das Gesuch durch das zuständige Regierungsmitglied wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen, wird in der Regel die Wegweisung aus Liechtenstein verfügt und der Vollzug angeordnet.

    Asylsuchende, denen kein Asyl in Liechtenstein gewährt wird, bei denen jedoch der Vollzug der Wegweisung nicht möglich (technisch nicht möglich), nicht zulässig (konkrete Gefährdung: Verstösse z.B. gegen die Europäische Menschenrechtskonvention) oder nicht zumutbar (z.B. wegen Krieg oder schwerwiegender persönlicher Notlage) ist, erhalten eine vorläufige Aufnahme für die Dauer eines Jahres. Danach wird der Grund für die vorläufige Aufnahme bzw. die Möglichkeit des Vollzugs der Wegweisung erneut überprüft.

    Die Asylverordnung beinhaltet ergänzende Bestimmungen über das Asylverfahren bei geschlechterspezifischer Verfolgung, für unbegleitete Minderjährige sowie Folteropfer, die der psychischen Verfassung und dem Alter dieser Personen Rechnung tragen.

  3. UNHCR Office for Switzerland and Liechtenstein. Im Zentrum unserer Arbeit stehen wie überall auf der Welt die Menschen, für die wir zuständig sind: Flüchtlinge, Asylsuchende, Staatenlose. In erster Linie verantwortlich für deren Schutz sind jedoch die Schweizer Institutionen und Behörden. Hierfür gibt es in der Schweiz und in Liechtenstein ein entwickeltes Asylsystem. UNHCR unterstützt beide Länder bei der Umsetzung dieser Aufgaben auf der Basis der internationalen völkerrechtlichen Verpflichtungen.

  4. Taskforce „Asyl“. «Was die humanitäre Lage insgesamt angeht, so wird derzeit mit über sieben Millionen Vertriebenen in der Ukraine gerechnet» […]. Auch Liechtenstein bereitet sich vor. Da sich die Asylsituation jederzeit und sehr schnell ändern kann, war schon im Jahr 2015 klar, dass sich Liechtenstein auf mögliche Lageveränderungen vorbereiten und die Entwicklungen auf europäischer Ebene und in den Nachbarländern aufmerksam verfolgen muss. Aus diesem Grund hat die Regierung im Herbst 2015 die Einsetzung der Taskforce «Asyl» beschlossen.

    […]

    Diese koordiniert ämterübergreifend die Vorkehrungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, der Bereitstellung von Notunterkünften und der Anordnung allfälliger Sicherheitsmassnahmen. Nun, angesichts des Ukraine-Kriegs, hat die Taskforce ihre Arbeit wieder verstärkt aufgenommen. Die Arbeitsgruppe wird geleitet von der Landespolizei und dem Ausländer- und Passamt (APA). Die Taskforce will zusammen mit der Flüchtlingshilfe nun abklären, wie viele Flüchtlinge in Liechtenstein aufgenommen werden können. Das Aufnahmezentrum in Vaduz könne laut Taskforce derzeit 100 weiteren Flüchtlingen Platz bieten, darunter auch 36 in der Industrie Triesen. Zudem steht die Taskforce in Kontakt mit den Gemeinden, um herauszufinden, wie viel Platz zusätzlich in den Luftschutzkellern besteht, die über das ganze Land verteilt sind. Mit ersten Flüchtlingen wird in Liechtenstein frühestens in einigen Wochen gerechnet. Die Solidarität der Bevölkerung Liechtensteins sei laut Flüchtlingshilfe gross, da diese aktiv mit Hilfsangeboten kontaktiert werde.

    […]

    Die EU-Kommission will erstmals vorschlagen, Regeln für den Fall eines «massenhaften Zustroms» von Vertriebenen in Kraft zu setzen. […] Mit diesen Regeln könnte Vertriebenen aus der Ukraine ohne langes Asylverfahren unverzüglich vorübergehender Schutz gewährt werden. Liechtenstein sicherte sein Engagement im Umgang mit grösseren Fluchtbewegungen aus der Ukraine bereits zu.

  5. Liechtensteinische Regierung

    Liechtenstein verurteil die russische Aggression gegen die Ukraine:

    Die liechtensteinische Regierung verurteilt die russische Militäroperation in der Ukraine aufs Schärfste. Dieser Angriff stellt einen eklatanten Verstoss gegen das Völkerrecht und einen Bruch mit den fundamentalen Regeln der internationalen Ordnung dar. Die liechtensteinische Regierung ist über die jüngsten Entwicklungen in der Ukraine äusserst besorgt und appelliert an die russische Regierung, die Kriegshandlungen umgehend einzustellen. Sie ruft zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten im Kriegsgebiet auf.

    In dieser herausfordernden Lage drückt die liechtensteinische Regierung ihre Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und Regierung aus. Der von der Regierung eingesetzte Stab zur Ukraine-Krise analysiert derzeit laufend und unter Einbezug aller relevanten Stellen mögliche Auswirkungen des Konflikts. Die Regierung prüft einen sehr zeitnahen autonomen und vollständigen Nachvollzug der von der EU erlassenen Sanktionen.

    Trotz der jüngsten Eskalationen hofft die Regierung weiterhin auf eine friedliche Lösung des Konflikts. Liechtenstein unterstützt die intensiven Bemühungen internationaler Organisationen und seiner Partnerländer, Krieg in Europa zu verhindern.

    Solidarität mit der Zivilbevölkerung:

    In Bezug auf allfällige Migrationsbewegungen ist Liechtenstein als Schengen-Mitglied in engem Austausch mit der Schweiz und seinen weiteren Partnern in Europa. Für die mögliche Ankunft einer grösseren Anzahl von Menschen auf der Flucht ist Liechtenstein mit einem Notfallkonzept sowie den notwendigen Strukturen vorbereitet.

    Liechtenstein erlässt weiter Sanktionen gegen Russland:

    Die Regierung hat […] [am 28. Februar] beschlossen, die von der EU am 25. Februar 2022 verhängten Sanktionen gegen russische und belarussische Staatsangehörige autonom nachzuvollziehen. Die Finanzsanktionen richten sich unter anderem gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov. Basis dafür bildet das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen. Die entsprechende Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ist publiziert und in Kraft.

    [Dazu gehört auch ein SWIFT-Ausschluss Russlands]

Local Fundraisers:

  1. Glückskette – die solidarische Schweiz

    https://www.glueckskette.ch/krise-in-der-ukraine/

    Am Donnerstag, 24. Februar startete Russland eine grossangelegte Militäroffensive gegen die Ukraine. Die Bevölkerung der Ukraine muss miterleben, wie sich der 2014 begonnene Konflikt auf ihr ganzes Land ausbreitet und bangt um ihre Zukunft. Wir beobachten die Lage vor Ort mit unseren Schweizer Partnerorganisationen genau, um der ukrainischen Bevölkerung zu helfen, wenn die Situation es zulässt.

  2. Yulia Wohlwend. Sammlung von Hilfsgütern in Ruggell am 1. März – Kleidung, Nahrung, etc. – um sie in die Ukraine zu bringen. Update: Überwältigende Rückmeldung

Bigger Scale Projekts:

  1. Regierung

Solidarität mit der Zivilbevölkerung:

Die Regierung möchte auch ein deutliches Zeichen der Solidarität an die ukrainische Zivilbevölkerung senden. Sie hat heute einen Rahmenbetrag von 500‘000 Franken aus dem bestehenden Budget der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung genehmigt. Mit den gesprochenen Geldern können sowohl humanitäre Projekte vor Ort sowie gegebenenfalls in den Nachbarländern finanziert werden, um den Kriegsbetroffenen möglichst rasch Unterstützung bieten zu können

  1. Ausserordentlicher Innenministerrat:

Die Regierung [...] möchte dem Landtag Anfang März zudem einen Antrag auf weitere Solidarbeiträge vorlegen. Was künftige Flüchtlingsbewegungen betrifft, unterstrich die Innenministerin die Bereitschaft Liechtensteins, einen solidarischen Beitrag zu einer nachhaltigen europäischen Lösung zu leisten.